Landgericht Arnsberg, 2011-07-19, 3 O 21/10

3 O 21/10Tribunal cantonal19 juil. 2011

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 3 O 21/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: 3 O 21/10

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0719.3O21.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.148,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 80 %, der Beklagte zu 20%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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