5 O 60/11•Landgericht Arnsberg, 2013-01-30, 5 O 60/11
Texte intégral
Landgericht Arnsberg — 5 O 60/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: 5 O 60/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0130.5O60.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.571,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftigen nicht vorhersehbaren immateriellen und künftigen materiellen Schäden, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen bzw. übergegangen sind und diese sich auf die vom Beklagten unterlassene Vitalitätsprüfung der Oberkieferfrontzähne 15 bis 23 am 02.12.2008 beziehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 66 % und der Beklagte zu 34 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%.
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