6 KLs 1/13•Landgericht Arnsberg, 2013-07-17, 6 KLs 1/13
Landgericht Arnsberg, 2013-07-17, 6 KLs 1/13
6 KLs 1/13Tribunal cantonal17 juil. 2013
Regest
Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts: Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.
Texte intégral
Landgericht Arnsberg — 6 KLs 1/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-17
Aktenzeichen: 6 KLs 1/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0717.6KLS1.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Normen: § 266 StGB; § 18 KWG
Leitsätze
Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts:
Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.
Tenor
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
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