Landgericht Arnsberg, 2014-09-11, 2 O 83/14

2 O 83/14Tribunal cantonal11 sept. 2014

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 O 83/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-11

Aktenzeichen: 2 O 83/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0911.2O83.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.000,00 Euro sowie weitere 335,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte alle weitergehenden Kosten einschließlich etwaiger Verdienstausfälle zu tragen hat, die mit dem Austausch der in der Halle hinter der Werkstatt, T-Ring 00 in U befindlichen Bodenplatte im Zusammenhang stehen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

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