Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 375/16

2 O 375/16Tribunal cantonal24 mars 2017

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 O 375/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-24

Aktenzeichen: 2 O 375/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0324.2O375.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug A Zug um Zug gegen Rückübereignung und Übergabe des mangelhaften Fahrzeugs A sowie der Zahlung von 19.017,95 EUR zu übergeben und zu übereignen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Neulieferung und mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 genannten Fahrzeugs in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 56 % dem Kläger und zu 44% der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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