Landgericht Arnsberg, 2017-09-08, 2 O 101/17

2 O 101/17Tribunal cantonal8 sept. 2017

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 O 101/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-08

Aktenzeichen: 2 O 101/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0908.2O101.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.000,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2017 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs VW, Typ Touran Comfortline mit der Fahrgestellnummer XXXXXXXXXXXXXXXXX abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 3.127,90 € zu zahlen:

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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