Landgericht Arnsberg, 2017-09-08, 2 O 398/16

2 O 398/16Tribunal cantonal8 sept. 2017

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 2 O 398/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-08

Aktenzeichen: 2 O 398/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0908.2O398.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger - über die bereits mit Schreiben vom 24.04.2017 und 15.05.2017 erklärte Deckungszusage hinaus - aus dem mit ihm geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer XXXXXXXX-X heraus verpflichtet ist, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, insbesondere der Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche des Klägers gegenüber der Autohaus Q GmbH & Co KG sowie von Ansprüchen aus der Anfechtung des Kaufvertrages wegen einer arglistigen Täuschung des Klägers sowie Schadensersatzansprüche gegenüber der Y AG, die auf dem Kauf eines B 2.0 TDI 130 kW, FIN: XXX beruhen, unbeschränkten Deckungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.