Landgericht Arnsberg, 2018-04-10, 4 O 112/13

4 O 112/13Tribunal cantonal10 avr. 2018

Texte intégral

Landgericht Arnsberg — 4 O 112/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-10

Aktenzeichen: 4 O 112/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0410.4O112.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 513,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90% und die Beklagte zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aus dem Urteil für die Klägerin zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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