Texte intégral
Landgericht Arnsberg — 7 O 503/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 7 O 503/22
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0208.7O503.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.