6 0 128/98•Landgericht Bielefeld, 1999-03-01, 6 0 128/98
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 6 0 128/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-01
Aktenzeichen: 6 0 128/98
ECLI: ECLI:DE:LGBI:1999:0301.6.0.128.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.266,91 DM nebst 4 % Zinsen auf DM 8.844,89 DM seit dem 17.10.1997 sowie weitere 4 % Zinsen auf 422,03 DM seit dem 17.03.1998 zu zahlen.
2 .
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, zukünftige Aufwendungen des Klägers aus dem Unfallereignis vom 24.01.1996 zu ersetzen, wobei zu berücksichtigen ist, daß den Geschädigten N. ein Mitverschulden von¼ trifft.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3•
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu
¼, der Beklagten zu¾ auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreck bar. Für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Der Kläger kann eine Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe 700,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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