Landgericht Bielefeld, 2001-05-23, 8 O 363/00

8 O 363/00Tribunal cantonal23 mai 2001

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 8 O 363/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-23

Aktenzeichen: 8 O 363/00

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2001:0523.8O363.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.08.2000 zu zahlen. Im üb-rigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 1/6, die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 5/6.

  3. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheits-lei-stung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Be-trages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheits-lei-stung oder Hinterlegung in Höhe von 2.500 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.