Landgericht Bielefeld, 2003-03-27, 6 O 202/02

6 O 202/02Tribunal cantonal27 mars 2003

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 6 O 202/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-27

Aktenzeichen: 6 O 202/02

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:0327.6O202.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.265,67 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 42 % und trägt der Beklagte 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10%; sie kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR abwenden, sofern dieser nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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