9 O 95/06•Landgericht Bielefeld, 2006-12-18, 9 O 95/06
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 9 O 95/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-18
Aktenzeichen: 9 O 95/06
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:1218.9O95.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zvilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.957,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2006 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung der 2001 geborenen Stute „Q. B.“, DE xxx, ab-stammend von „R. B.“, aus einer Mutter abstammend von „L.“ zu zahlen zuzüg-lich 389,64 € vorgerichtlicher Kosten.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Annahme des unter Ziff. 1 be-zeichneten Pferdes in Verzug ist.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte auch die weiteren seit Klagezustellung bis zur Übernahme des unter Ziff. 1 bezeichneten Pferdes entstehenden Unter-haltungskosten zu zahlen hat.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.
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