Landgericht Bielefeld, 2007-04-04, 25 O 115/06

25 O 115/06Tribunal cantonal4 avr. 2007

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 25 O 115/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-04

Aktenzeichen: 25 O 115/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0404.25O115.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.319,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2006 Zug um Zug gegen Herausgabe der Hannoveraner Stute „W.“, genannt „V.“, Lebens-Nr. DE xxx, Geburtsdatum: 15.03.00, Farbe: Fuchs nebst Eigentumsurkunde und Pferdepass zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der Hannoveraner Stu-te „W.“, genannt „V.“, Lebens-Nr. DE xxx, Geburtsdatum: 15.03.00, Farbe: Fuchs in Annahmeverzug befindet.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle seit dem 01.05.2006 für die Hannoveraner Stute „W.“, genannt „V.“, Lebens-Nr. DE xxx, Ge-burtsdatum: 15.03.00, Farbe: Fuchs Kosten in dem in § 347 Abs. 2 BGB vorgesehenen Umfang zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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