Landgericht Bielefeld, 2010-05-21, 8 O 465/07

8 O 465/07Tribunal cantonal21 mai 2010

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 8 O 465/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-21

Aktenzeichen: 8 O 465/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0521.8O465.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.113,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den zukünftigen Kosten gemäß § 24 Abs. 1 BBodSchG freizustellen, die die Klägerin als Verpflichtete in Bezug auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten hinsichtlich der Grundstücke Gemarkung N., Flur xx, Flurstücke x und y (Amtsgericht N., Grundbuch von N., Blatt 4026 A) einschließlich der von diesen ausgehenden Grundwasserverunreinigungen durchführt, soweit diese Kosten jeweils durch das ehemals von der Beklagten auf den vorgenannten Grundstücken betriebene Gaswerk verursacht worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 2/3 die Beklagte und zu 1/3 die Klägerin.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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