1 O 351/09•Landgericht Bielefeld, 2010-07-30, 1 O 351/09
Landgericht Bielefeld, 2010-07-30, 1 O 351/09
1 O 351/09Tribunal cantonal30 juil. 2010
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 1 O 351/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: 1 O 351/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0730.1O351.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug um Zug gegen Übertragung von 35 Stück Wertpapieren mit der Wertpapierkennnummer X 35.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2009 zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.170,56 € zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in Ziff. 1 bezeichneten Wertpapiere im Annahmeverzug befindet.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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