Landgericht Bielefeld, 2010-09-27, 4 O 242/10

4 O 242/10Tribunal cantonal27 sept. 2010

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 4 O 242/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-27

Aktenzeichen: 4 O 242/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0927.4O242.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang er die beiden Lichtbildaufnahmen, die auf Seite 2 der Klageschrift abgebildet sind und die als Anlage zu diesem Urteil genommen worden sind, nach Art und Verbreitungsgrad verwendet hat, insbesondere unter Angabe, wie lange sie zu Werbezwecken im Internet genutzt wurden.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz, der sich anhand der Auskunft von Ziffer 1) ergibt, zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 661,16 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € vorläufig vollstreckbar.

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