Landgericht Bielefeld, 2010-09-28, 2 KLs 22/09

2 KLs 22/09Tribunal cantonal28 sept. 2010

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 2 KLs 22/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-28

Aktenzeichen: 2 KLs 22/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0928.2KLS22.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte C. wird wegen schweren Bandendiebstahls in 15 Fällen, wobei es in 6 Fällen beim Versuch blieb, sowie wegen schweren Bandendiebstahls in 9 Fällen, wobei es in 1 Fall beim Versuch blieb, und wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Von dieser Strafe gilt im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer in der Strafsache (Az.) ein Jahr Freiheitsstrafe als bereits verbüßt.

Der Angeklagte B. wird wegen schweren Bandendiebstahls in 8 Fällen unter Auflösung der durch das Landgericht Bielefeld durch Urteil vom 07. Dezember 2009 (Az.) gebildeten Gesamtstrafe und unter Einbeziehung der in jenem Urteil verhängten Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Von dieser Strafe gilt im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer in der Strafsache (Az.) ein Jahr Freiheitsstrafe als bereits verbüßt.

Der Angeklagte D. wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und neun Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 2, 244a Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 53 Abs. 1, 54, 55 StGB.

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