Landgericht Bielefeld, 2010-11-23, 15 O 86/10

15 O 86/10Tribunal cantonal23 nov. 2010

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 15 O 86/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: 15 O 86/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1123.15O86.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6.Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.569,92 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2010 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

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