Landgericht Bielefeld, 2010-12-07, 7 O 121/09

7 O 121/09Tribunal cantonal7 déc. 2010

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 7 O 121/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-07

Aktenzeichen: 7 O 121/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1207.7O121.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000,00 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagte zu 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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