Landgericht Bielefeld, 2012-02-21, 9 O 333/10

9 O 333/10Tribunal cantonal21 févr. 2012

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 9 O 333/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-21

Aktenzeichen: 9 O 333/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0221.9O333.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 11.275,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewei-ligen Basiszinssatz aus 20.072,00 € für die Zeit vom 1. Dezember 2010 bis zum 26. Juni 2011 und aus 11.275,06 € ab dem 27. Juni 2011 zu zah-len.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden.

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