Landgericht Bielefeld, 2013-02-01, 7 O 315/10

7 O 315/10Tribunal cantonal1 févr. 2013

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 7 O 315/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-01

Aktenzeichen: 7 O 315/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0201.7O315.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1) 4.814,41 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2009 Zug um Zug gegen Übertragung von 8 Lehman Brothers Treasury Co. B.V., DJ EuroStoxx 50 Outperformance Zertifikat, WKN: A0LHNW sowie

2) 6.508,57 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2009 Zug um Zug gegen Übertragung von 10 Lehman Brothers Treasury Co. B.V., Bonus Express Max Zertifikat, WKN: A0S5NN

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 42 % und der Beklagten zu 58 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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