Landgericht Bielefeld, 2015-02-10, 02 KLs-676 Js 46/14-15/14

02 KLs-676 Js 46/14-15/14Tribunal cantonal10 févr. 2015

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 02 KLs-676 Js 46/14-15/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-10

Aktenzeichen: 02 KLs-676 Js 46/14-15/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0210.02KLS676JS46.14.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und acht Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird vorbehalten.

Im Umfang des Freispruchs fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; im Übrigen trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. Dem Angeklagten fallen auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zur Last.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 52, 21, 49, 66a Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG

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