2 O 208/16•Landgericht Bielefeld, 2017-01-31, 2 O 208/16
Landgericht Bielefeld, 2017-01-31, 2 O 208/16
2 O 208/16Tribunal cantonal31 janv. 2017
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 2 O 208/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 2 O 208/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0131.2O208.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.617,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.07.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Inanspruchnahme auf außergerichtliche Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 255,85 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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