Landgericht Bielefeld, 2017-03-29, 3 O 44/12

3 O 44/12Tribunal cantonal29 mars 2017

Texte intégral

Landgericht Bielefeld — 3 O 44/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-29

Aktenzeichen: 3 O 44/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0329.3O44.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 298,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 55% und die Beklagte 45%.

Das Urteil ist für die Klägerin ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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