4 O 272/12•Landgericht Bielefeld, 2017-10-06, 4 O 272/12
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 4 O 272/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 4 O 272/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:1006.4O272.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 29.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1. wird weiter verurteilt, an die Kläger weitere Anwaltskosten in Höhe von 1.827,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.08.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 1. zu 60 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte zu 1. zu 60 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. tragen die Kläger zu 40 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. tragen die Kläger zu 100 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist für die Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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