9 O 521/18•Landgericht Bielefeld, 2019-08-01, 9 O 521/18
Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 9 O 521/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-01
Aktenzeichen: 9 O 521/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0801.9O521.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.328,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2019 zu zahlen.
In Bezug auf den Klageantrag zu 2 wird die Klage als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird sie als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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