Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 1 O 202/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 1 O 202/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1211.1O202.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags leistet.
Der Streitwert wird auf 1.954,46 EUR festgesetzt.