Texte intégral
Landgericht Bielefeld — 3 O 105/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-09-02
Aktenzeichen: 3 O 105/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0902.3O105.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 6.498,64 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2019 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an den Faksimiles
„Leonardo da Vinci — Zeichnungen" Exemplar 831/950
und
„Boccaccio Decameron" Exemplar 955/999 zu zahlen.
-
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in dem Antrag zu Zifer 1) näher benannten Faksimiles seit dem 01.12.2019 in Annahmeverzug befindet.
-
Es wird weiter festgestelt, dass der Beklagten kein Anspruch gegen Kläger aus dem Vertrag vom 13.06.2019 über das Faksimile „Boccaccio Decameron" auf Zahlung des restlichen Kaufpreises in Höhe von € 99,36 zusteht.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Widerklage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.