Landgericht Bonn, 1992-01-13, 17 0 418/91

17 0 418/91Tribunal cantonal13 janv. 1992

Texte intégral

Landgericht Bonn — 17 0 418/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-01-13

Aktenzeichen: 17 0 418/91

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1992:0113.17.0.418.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 750,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet; die Sicherheitsleistung durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll – und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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