3 O 622/02•Landgericht Bonn, 2003-09-05, 3 O 622/02
Landgericht Bonn, 2003-09-05, 3 O 622/02
3 O 622/02Tribunal cantonal5 sept. 2003
Regest
Auswirkungen eines möglichen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz in einem Treuhandvertrag auf die in derselben notariellen Urkunde enthaltene Vollmacht an eine Notariatsangestellte zur dinglichen Belastung der verkauften Wohnung durch den Verkäufer einerseits und zur Übernahme der persönlichen Haftungen durch den Käufer andererseits sowie auf die jeweiligen Erklärungen zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Texte intégral
Landgericht Bonn — 3 O 622/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-05
Aktenzeichen: 3 O 622/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0905.3O622.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 134 BGB, Art. 1, § 1 RBerG, § 607 BGB a.F. , § 800 Abs. 1 ZPO, § 9 VerbrkrG, § 2 Haus TwG a.F.
Leitsätze
Auswirkungen eines möglichen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz in einem Treuhandvertrag auf die in derselben notariellen Urkunde enthaltene Vollmacht an eine Notariatsangestellte zur dinglichen Belastung der verkauften Wohnung durch den Verkäufer einerseits und zur Übernahme der persönlichen Haftungen durch den Käufer andererseits sowie auf die jeweiligen Erklärungen zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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