15 O 203/03•Landgericht Bonn, 2003-10-16, 15 O 203/03
Landgericht Bonn, 2003-10-16, 15 O 203/03
15 O 203/03Tribunal cantonal16 oct. 2003
Regest
Teilen die Vertragsparteien bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit zu errichtendem, noch nicht fertiggestelltem Gebäude den zu zahlenden Kaufpreis in 2 Raten auf, deren letzte erst bei Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist, braucht der Notar ohne ihm mitgeteilte nähere Anhaltspunkte nicht zu prüfen, ob die 2. Rate wertmäßig den noch fehlenden Bauleistungen entspricht.
Texte intégral
Landgericht Bonn — 15 O 203/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-16
Aktenzeichen: 15 O 203/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1016.15O203.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: §§ 17 Abs. 1 BeurkG, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO
Leitsätze
Teilen die Vertragsparteien bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit zu errichtendem, noch nicht fertiggestelltem Gebäude den zu zahlenden Kaufpreis in 2 Raten auf, deren letzte erst bei Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist, braucht der Notar ohne ihm mitgeteilte nähere Anhaltspunkte nicht zu prüfen, ob die 2. Rate wertmäßig den noch fehlenden Bauleistungen entspricht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.