Landgericht Bonn, 2003-10-21, 15 O 53/02

15 O 53/02Tribunal cantonal21 oct. 2003

Texte intégral

Landgericht Bonn — 15 O 53/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-21

Aktenzeichen: 15 O 53/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1021.15O53.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.601,66 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2001 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte zu 1) zu 86 % und die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 14 %. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu 2) und 3) trägt der Beklagte zu 1). Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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