6 T 137/04•Landgericht Bonn, 2004-06-02, 6 T 137/04
Landgericht Bonn, 2004-06-02, 6 T 137/04
6 T 137/04Tribunal cantonal2 juin 2004
Regest
Bei fehlender oder unzureichender Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter setzt ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen ordnungsgemäße Abrechnung voraus, aus der sich der Rückzahlunganspruch ergibt. Die Abrechnung kann der Mieter entweder selbst erstellen oder den Vermieter auf Abrechung und -im Wege der Stufenklage- auf Auszahlung eines etwaigen Guthabens verklagen. Daneben kann er hinischtlich der laufenden Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Höhe der für den streitigen Zeitraum geleisteten Vorauszahlungen ausüben.
Texte intégral
Landgericht Bonn — 6 T 137/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-02
Aktenzeichen: 6 T 137/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0602.6T137.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Leitsätze
Bei fehlender oder unzureichender Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter setzt ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen ordnungsgemäße Abrechnung voraus, aus der sich der Rückzahlunganspruch ergibt. Die Abrechnung kann der Mieter entweder selbst erstellen oder den Vermieter auf Abrechung und -im Wege der Stufenklage- auf Auszahlung eines etwaigen Guthabens verklagen. Daneben kann er hinischtlich der laufenden Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Höhe der für den streitigen Zeitraum geleisteten Vorauszahlungen ausüben.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.