5 S 14/06•Landgericht Bonn, 2006-06-07, 5 S 14/06
Texte intégral
Landgericht Bonn — 5 S 14/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 5 S 14/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0607.5S14.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: §§ 425 Abs. 1, 439 Abs. 3 HGB, 203 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.12.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 9 C 79/05 - abgeändert:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 506,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten vom 13.12.2003 bis zum 31.03.2004 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages leistet. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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