Landgericht Bonn, 2006-07-24, 1 O 397/05

1 O 397/05Tribunal cantonal24 juil. 2006

Regest

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei Neugestaltung einer Straße zu überprüfen, ob die Außenisolierung der anliegenden Häuser ausreichend ist und dem Stand der Technik entspricht.

Texte intégral

Landgericht Bonn — 1 O 397/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-24

Aktenzeichen: 1 O 397/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0724.1O397.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 839

Leitsätze

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei Neugestaltung einer Straße zu überprüfen, ob die Außenisolierung der anliegenden Häuser ausreichend ist und dem Stand der Technik entspricht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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