Landgericht Bonn, 2007-09-11, 5 T 87/07

5 T 87/07Tribunal cantonal11 sept. 2007

Regest

Die Besorgnis der Befangenheit kann durch die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters ausgeräumt werden.

Texte intégral

Landgericht Bonn — 5 T 87/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-11

Aktenzeichen: 5 T 87/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0911.5T87.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: §§ 42, 44 ZPO

Leitsätze

Die Besorgnis der Befangenheit kann durch die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters ausgeräumt werden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 13.08.2007, bei Gericht eingegangen am 16.08.2007, gegen den Beschluss des Amtsgerichts F vom 06.08.2007 - ## C ###/07 -, mit dem das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen Frau Richterin am Amtsgericht G für unbegründet erklärt worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Der Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 3.500 € festgesetzt.

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