Landgericht Bonn, 2009-06-09, 10 O 355/08

10 O 355/08Tribunal cantonal9 juin 2009

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 355/08 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-09

Aktenzeichen: 10 O 355/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0609.10O355.08.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 317.390,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2008 sowie weitere 3.563,34 Euro an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2008 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Rückauflassung des im Grundbuch von O des Amtsgerichts Y Blatt #### lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Flur # Flurstück X, Hof- und Gebäudefläche, eingetragenen Grundstücks E ### in #### O und Bewilligung der Eintragung der Beklagten im Grundbuch.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit Annahme der Zug-um-Zug von dem Kläger zu erbringenden Leistung (Rückauflassung des unter Ziff. 1 angeführten Grundstücks und Bewilligung der Eintragung des Beklagten im Grundbuch) im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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