Landgericht Bonn, 2009-10-13, 10 O 428/08

10 O 428/08Tribunal cantonal13 oct. 2009

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 428/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-13

Aktenzeichen: 10 O 428/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1013.10O428.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner über das Teilanerkenntnisurteil vom 02.03.2009 (Az.: 10 O 428/08) hinaus verpflichtet sind, der Klägerin allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus dem Verkehrsunfall mit der Beklagten zu 2) am 15.03.1997, 01:30 Uhr auf der Kreuzung T Straße (B ##) / B-Straße, ##### C entstanden ist und noch entstehen wird und zwar in Höhe von 100%, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 50% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.