Landgericht Bonn, 2009-11-09, 6 T 63/09

6 T 63/09Tribunal cantonal9 nov. 2009

Regest

Die Rechtsnachfolge ist für die Klauselumschreibung nicht offenkundig, wenn die Abtretung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Vorlage der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde im Original ist daher nicht entbehrlich.

Texte intégral

Landgericht Bonn — 6 T 63/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-09

Aktenzeichen: 6 T 63/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1109.6T63.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 727, 291 ZPO

Leitsätze

Die Rechtsnachfolge ist für die Klauselumschreibung nicht offenkundig, wenn die Abtretung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Vorlage der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde im Original ist daher nicht entbehrlich.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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