Landgericht Bonn, 2010-09-03, 10 O 345/09

10 O 345/09Tribunal cantonal3 sept. 2010

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 345/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: 10 O 345/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0903.10O345.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache mit dem Antrag zu 1. erledigt ist.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

  1. einen Betrag in Höhe von 5.506,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.167,10 EUR seit dem 02.03.2009 sowie aus weiteren 4.339,11 EUR seit dem 03.11.2009 zu zahlen,

  2. den im Verfahren 18 O 168/06 vor dem Landgericht Bonn am 18.11.2009 ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.655,84 EUR herauszugeben,

  3. weitere 718,40 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.