Landgericht Bonn, 2010-12-15, 5 S 86/10

5 S 86/10Tribunal cantonal15 déc. 2010

Texte intégral

Landgericht Bonn — 5 S 86/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 5 S 86/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1215.5S86.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Auf die Berufung die Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 9. März 2010 – 17 C 851/09 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 849,53 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 751,68 € seit dem 20. März 2009 und aus weiteren 97,85 € seit dem 26. Mai 2010 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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