9 O 161/09•Landgericht Bonn, 2011-01-20, 9 O 161/09
Texte intégral
Landgericht Bonn — 9 O 161/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-20
Aktenzeichen: 9 O 161/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0120.9O161.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2009,
an den Kläger 7.360,94 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2009,
an den Kläger 9.383,15 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2009.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden, die aus der Behandlung am 01.07.2008 resultieren, zu ersetzen, soweit die darauf gerichteten Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.
III.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 79 % und der Kläger zu 21 %.
V.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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