Landgericht Bonn, 2011-02-01, 7 O 146/10

7 O 146/10Tribunal cantonal1 févr. 2011

Texte intégral

Landgericht Bonn — 7 O 146/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-01

Aktenzeichen: 7 O 146/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0201.7O146.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 306,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger auf außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten 313,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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