Landgericht Bonn, 2011-02-21, 10 O 291/10

10 O 291/10Tribunal cantonal21 févr. 2011

Regest

Zur Anwendung von § 10 StVO bei Kreuzung mehrerer auch den Durchgangsverkehr darunter Fahrwege auf einer parkplatzähnlichen Straßenfläche.

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 291/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-21

Aktenzeichen: 10 O 291/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0221.10O291.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 8 StVO, § 10 StVO

Leitsätze

Zur Anwendung von § 10 StVO bei Kreuzung mehrerer auch den Durchgangsverkehr darunter Fahrwege auf einer parkplatzähnlichen Straßenfläche.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.647,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.568,67 € seit dem 10.11.2009 und im Übrigen seit dem 18.9.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagten insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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