10 O 291/10•Landgericht Bonn, 2011-02-21, 10 O 291/10
Landgericht Bonn, 2011-02-21, 10 O 291/10
10 O 291/10Tribunal cantonal21 févr. 2011
Regest
Zur Anwendung von § 10 StVO bei Kreuzung mehrerer auch den Durchgangsverkehr darunter Fahrwege auf einer parkplatzähnlichen Straßenfläche.
Texte intégral
Landgericht Bonn — 10 O 291/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-21
Aktenzeichen: 10 O 291/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0221.10O291.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 8 StVO, § 10 StVO
Leitsätze
Zur Anwendung von § 10 StVO bei Kreuzung mehrerer auch den Durchgangsverkehr darunter Fahrwege auf einer parkplatzähnlichen Straßenfläche.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.647,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.568,67 € seit dem 10.11.2009 und im Übrigen seit dem 18.9.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagten insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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