Landgericht Bonn, 2011-02-22, 18 O 2/11

18 O 2/11Tribunal cantonal22 févr. 2011

Texte intégral

Landgericht Bonn — 18 O 2/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: 18 O 2/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0222.18O2.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.10.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckten Betrages.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vorher nicht Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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