3 O 272/06•Landgericht Bonn, 2011-10-21, 3 O 272/06
Texte intégral
Landgericht Bonn — 3 O 272/06 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 3 O 272/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1021.3O272.06.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.764,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den Betrag von 7.500,- € seit dem 18.07.2006 und auf den Betrag von 1.264,50 € seit dem 25.06.2011 sowie weitere 361,74 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Hälfte von sämtlichen materiellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 06.05.2005 auf dem Reitgelände des I2 in ####1 F zu bezahlen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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