5 S 162/11•Landgericht Bonn, 2011-11-23, 5 S 162/11
Texte intégral
Landgericht Bonn — 5 S 162/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-23
Aktenzeichen: 5 S 162/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1123.5S162.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts F vom 31.05.2011 (## C #####/####) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.043,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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