Landgericht Bonn, 2011-11-24, 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10

24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10Tribunal cantonal24 nov. 2011

Texte intégral

Landgericht Bonn — 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1124.24KS920JS665.10.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht

Normen: §§ 211, 225 Abs. 3, 227 Abs. 1, 239 Abs. 1, 13, 52 StGB

Tenor

Die Angeklagte Q X ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen.

Sie wird deswegen zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Der Angeklagte S X ist schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen.

Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von

sechs Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin darin entstandenen notwendigen Auslagen.

  • §§ 211, 225 Abs. 3, 227 Abs. 1, 239 Abs. 1, 13, 52 StGB –

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