28 KLs 6/13•Landgericht Bonn, 2013-11-28, 28 KLs 6/13
Texte intégral
Landgericht Bonn — 28 KLs 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-28
Aktenzeichen: 28 KLs 6/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1128.28KLS6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Jugendkammer
Tenor
Für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen
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versuchten Mordes durch Unterlassen,
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Vergewaltigung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und mit Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch mit Todesfolge,
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Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, mit unerlaubtem Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren und mit gefährlicher Körperverletzung in acht Fällen,
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sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, mit unerlaubtem Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen,
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schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes,
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sexuellen Missbrauchs eines Kindes und
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Besitzes kinderpornographischer Schriften
zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen und seine eigenen Auslagen.
§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 178, 184b Abs. 4, 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1 und 5, 13, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB, §§ 29a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG
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